
Als geschlossene Zeit (lat. Tempus clausum), im früheren römisch-katholischen Kirchenrecht auch: verbotene Zeit (lat. Tempus feriatum), werden die sogenannten Bußzeiten im Kirchenjahr, die Fastenzeit und der Advent, bezeichnet. In diesen Zeiten sollen sich die Christen in ihrer persönlichen Lebensführung durch Fasten und Abstinenz, und ein ve...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Geschlossene_Zeit

Unter der »Geschlossenen Zeit« wird jener Zeitraum vom 1. Adventssonntag bis zum Weihnachtsfest sowie von Aschermittwoch bis Ostersonntag verstanden, in dem sowohl Eheschließungen als auch andere Feste unterbleiben sollen, um sich würdig auf das Weihnachts- bzw. Osterfest vorbereiten zu können.
Gefunden auf
https://www.kathweb.de/lexikon-kirche-religion/g/geschlossene-zeit.html

Geschlossene Zeit (Tempus clausum), die Zeit, in welcher die katholische Kirche weder Hochzeiten noch andre lärmende Vergnügungen gestattet, wie vom ersten Adventssonntag bis Epiphania und vom Aschermittwoch (vor dem Trienter Konzil vom Sonntag Septuagesimä) bis zum Sonntag Quasimodogeniti.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

in der katholischen Kirche früher ein Zeitraum, in dem keine Lustbarkeiten, auch z. B. keine feierlichen Trauungen, stattfinden durften; umfasste den Abschnitt vom 1. Advent bis Weihnachten sowie Aschermittwoch bis Ostern.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/geschlossene-zeit
Keine exakte Übereinkunft gefunden.